Förderung von Beratungen für Thüringer Unternehmen

Im Rahmen der KMU-Beratungsrichtlinie können sich Thüringer Unternehmen Beratungen zu den Themen Unternehmenswachstum, Unternehmensnachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie fördern lassen.

Unternehmen mit Beratungen fit für die Zukunft machen!

Mit der KMU-Beratungsrichtlinie steht ein Förderprogramm zur Verfügung, das mit Zuschüssen zu Beratungen und Qualitätssicherung unterstützt. 

Wer wird gefördert?Welche Beratungsthemen werden gefördert?Wie viel Förderung?
  • KMU, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben
  • Thüringer Handwerkskammern sowie Fachverbände des Thüringer Handwerks
  • Thüringer Handwerksorganisationen
  • juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben
  • Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für KMU durch selbständige Unternehmensberatende mit vorgeschaltetem Qualitätssicherer
  • organisationseigene Beratungen im Handwerk
  • Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU
  • nicht rückzahlbarer Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent für Intensivberatungen 
  • bis zu 350 Euro pro Tagwerk für Beratungen im Handwerk und
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent für die Förderung von Beauftragten für Innovation und Technologie bei den Thüringer Handwerkskammern
  • nicht rückzahlbarer Zuschusses bis zu 75 Prozent für Einrichtung und Betrieb von Vernetzungsprojekten

5.600
Euro

durchschnittliche Fördersumme

9
Mio. Euro

bewilligte Fördermittel

1.604

KMU-Beratungen

Voraussetzungen für die Förderung von Beratungen und Qualitätssicherung

Wenn Sie sich beraten lassen möchten, muss diese Beratung durch selbstständige Unternehmensberater*innen oder Beratungsunternehmen erfolgen. Die Beratung muss einen Mindestumfang von 6 Tagwerken haben, wobei ein Tagwerk gleich acht Stunden entspricht. Sie sind verpflichtet eine neutrale Einrichtung für die Qualitätssicherung einzubeziehen und einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen. Sollten Sie bereits Bundesförderung für denselben Zweck beantragt haben, führt dies zum Ausschluss von der KMU-Beratungsförderung.

Um Ihnen die bestmögliche Beratung zukommen zu lassen, helfen Ihnen die Ellipsis GmbH und RKW Thüringen qualifizierte Berater*innen zu finden.

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